Erklärung zur Barrierefreiheit

Freiwillige Erklärung im Sinne des BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website diabolofocus.com, betrieben von Guillaume Karpowicz: den Shop, das Hilfe-Center, die Community-Seiten (Diabolisten, Videos, Rekorde), die Konfiguratoren und den Kontobereich. Sie gilt nicht für die Kassenseiten, die bei Wix gehostet werden, und nicht für Medien, die Community-Mitglieder hochgeladen haben.

Rechtlicher Status

DiaboloFocus ist ein Einzelunternehmen und ein Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte, Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro). Nach § 3 BFSG sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, von den Anforderungen des BFSG an die Barrierefreiheit von E-Commerce-Dienstleistungen ausgenommen. Diese Erklärung ist daher freiwillig. Wir veröffentlichen sie, weil ein Shop, den man nicht bedienen kann, ein Shop ist, der nicht funktioniert — und weil die Anforderungen das richtige Ziel sind, ob das Gesetz uns dazu verpflichtet oder nicht.

Stand der Vereinbarkeit

Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Stufe AA. Die Website ist mit den WCAG 2.2 AA teilweise vereinbar: Die meisten Inhalte und Funktionen erfüllen die Kriterien, und an den verbleibenden Ausnahmen arbeiten wir.

„Teilweise vereinbar“ ist die ehrliche Beschreibung. Automatische Werkzeuge finden nur einen Teil dessen, was zählt, und vollständige Vereinbarkeit können nur sehr wenige Websites belegen.

Was geprüft wurde

Die letzte Bewertung war eine Selbstbewertung am 29. August 2026. Sie umfasste:

Tests mit Screenreadern (VoiceOver, NVDA) wurden noch nicht systematisch durchgeführt; sie sind für die nächste Überprüfung geplant.

Was umgesetzt ist

Rückmeldung und Kontakt

Wenn du auf dieser Website auf eine Barriere stößt oder Inhalte in anderer Form brauchst, sag uns bitte Bescheid:

E-Mail: info@diabolofocus.com Telefon: +49 163 636 3431

Wir beantworten Rückmeldungen zur Barrierefreiheit innerhalb von 10 Werktagen und behandeln eine gemeldete Barriere als Fehler, der zu beheben ist.

Durchsetzung

Wegen der oben beschriebenen Ausnahme für Kleinstunternehmen gilt für diese Website kein Durchsetzungsverfahren nach dem BFSG. Wenn du meinst, dass die Ausnahme zu Unrecht in Anspruch genommen wird, ist die zuständige Behörde die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg.

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